26.02.2021 – Corona-Massnahmen ab 01.03.2021. Informationen für den Vereins- und Freizeitsport in Nidwalden

Die vom Bundesrat am 24.02.2021 beschlossenen Massnahmen mit Gültigkeit ab 01.03.2021 hat das Sportamt Nidwalden das Wichtigste zusammengefasst.

Bitte beachten Sie die beiliegenden Informationen für den Vereins-  und Freizeitsport im Kanton Nidwalden, welche ab dem 01.03.2021 bis 31.03.2021 gültig sind.

  • Sport- und Freizeitanlagen mit zumindest einer offenen Seite (bspw. Schiessstände) gelten als Aussensport- und Freizeitanlagen und dürfen geöffnet werden.

 

Dieses aktualisierte Informationsblatt finden Sie als PDF im Anhang.

NW-#658959-v1-Corona_2021_Merkblatt_Informationen_Vereins-_und_Freizeitsport_NW_20210301