Die vom Bundesrat am 24.02.2021 beschlossenen Massnahmen mit Gültigkeit ab 01.03.2021 hat das Sportamt Nidwalden das Wichtigste zusammengefasst.
Bitte beachten Sie die beiliegenden Informationen für den Vereins- und Freizeitsport im Kanton Nidwalden, welche ab dem 01.03.2021 bis 31.03.2021 gültig sind.
- Sport- und Freizeitanlagen mit zumindest einer offenen Seite (bspw. Schiessstände) gelten als Aussensport- und Freizeitanlagen und dürfen geöffnet werden.
Dieses aktualisierte Informationsblatt finden Sie als PDF im Anhang.
NW-#658959-v1-Corona_2021_Merkblatt_Informationen_Vereins-_und_Freizeitsport_NW_20210301