08.12.2021 – Covid-19 ab 06.12.2021

Geschätzte Vereinspräsidierende, geschätzte Sportanlagenbetreibende

Der Kanton NW hat die vom Bundesrat am 03.12.2021 beschlossenen neuen Regelungen im Sport mit Gültigkeit ab 06.12.2021 im beigelegten Informationsblatt zusammengetragen. Die auf Bundesebene beschlossenen Regelungen gelten auch für den Kanton Nidwalden.

Dieses aktualisierte Informationsblatt finden Sie auch unter https://www.sport.nw.ch Sport trotz Corona