01.07.2022 – Ablauf Nachmeldefrist für neu verbotene Waffen 

Am 14. August 2022 läuft die Meldefrist für neu verbotene Waffen ab.

Entsprechende Anfragen von verunsicherten Schützinnen und Schützen nehmen aktuell zu.

Aus diesem Grund stellen wir Ihnen im Anhang einige hilfreiche Dokumente vom Bundesamt für Polizei (fedpol) zur Verfügung. Diese beantworten die häufigsten Fragen zum Thema und geben einen Überblick.

Einen hilfreichen Artikel finden Sie zudem in der neusten Ausgabe von unserem Verbandsmagazin «Schiessen Schweiz». Sie können das PDF mit folgendem Link herunterladen: 
https://www.swissshooting.ch/media/25770/schiessen-schweiz-02-2022.pdf (Seite 24-26)