20.08.2024 – Nicht vergessen: Bedürfnisnachweis für Sportschützen

Mit dem neuen Waffengesetz, das am 15.08.2019 in Kraft trat, wurden strengere Regelungen für den Erwerb bestimmter Waffen eingeführt. Besonders wichtig ist der Bedürfnisnachweis für Sportschützen, der jetzt das erste Mal nach fünf Jahren für Waffen mit einer kleinen Ausnahmebewilligung erbracht werden muss.

Betroffen sind Waffen, die nach dem 15. August 2019 mit einer «kleinen Ausnahmebewilligung» erworben wurden. Folgende Waffenkategorien sind in jedem Fall betroffen:

  • Halbautomatische Gewehre mit Magazinen über 10 Schuss
  • Pistolen mit Magazinen über 20 Schuss
  • Zu Halbautomaten umgebaute Seriefeuerwaffen, unabhängig von der Magazingrösse

Alle weiteren Informationen findet ihr hier: Nicht vergessen: Bedürfnisnachweis für Sportschützen | Schweizer Schiesssport Verband (swissshooting.ch)