Der komplette Bericht steht euch zur Verfügung:
Bei keiner der im Kanton Nidwalden betriebenen Schiessanlagen werden die Vorgaben der Lärmschutzverordnung (LSV) eingehalten. Um dennoch die obligatorischen Bundesproramme sowie die damit verbundenen Vereinstätigkeiten zu ermöglichen, wurden vom Kanton Erleichterungen ausgesprochen. Gegen die Erteilung einer solchen Erleichterung für die Schiessanlage Hostetten Oberdorf wurde 2017 Einsprache erhoben, welche im Jahr 2021 vom Bundesgericht teilweise gutgeheissen wurde. Ende 2027 müssen sämtliche Schiessanlagen den Anforderungen der LSV entsprechen.
In der Folge haben die elf Gemeinden des Kantons Nidwalden im September 2023 beschlossen, den Kanton um Unterstützung bei der Erarbeitung einer gemeinsamen Lösung zu ersuchen. Der Regierungsrat stimmte diesem Anliegen zu und übertrug die Gesamtprojektführung an die Justiz- und Sicherheitsdirektion. In einer ersten Projektphase wurde das Vorgehen geplant, in der zweiten wurden Daten gesammelt und Anlagen sowie Varianten geprüft.
Bei Fragen zum Bericht oder Projekt könnt ihr folgende Personen kontaktieren:
- Patrik Schmitter
- Andreas Käslin
- Thomas Locher
- Christian Gander