Delegiertenversammlung

Transparenz und Mitwirkung sind das Fundament unseres Verbandes. Als Verein im Sinne von Art. 60 ff. ZGB legen wir grossen Wert auf eine offene Kommunikation und rechtlich klare Strukturen.

Die Delegiertenversammlung findet in der Regel jährlich am ersten Samstag im März statt. Die Traktandenliste zur DV wird an der Präsidentenkonferenz vorberaten. Allfällige Anträge werden gemäss Statutenvorgaben behandelt.

In diesem Bereich finden Sie alle relevanten Unterlagen zur Mitgliederversammlung. Wir dokumentieren hier unsere Entwicklung, unsere Beschlüsse und die rechtlichen Leitplanken, die die Basis für das Nidwaldner Schiesswesen bilden.