Darum geht`s

Argumentarium

Referendum

Islamistische Terroristen erschiessen in Paris über 140 Menschen. Ihre Werkzeuge zum Mord: illegal beschaffte, durch halb Europa geschmuggelte Kalaschnikows. Hierauf verschärft die EU das Waffengesetz. Mit einer neuen Waffenrichtlinie verpflichtet sie die Schengen-Staaten, ihren Bürgern den legalen Besitz von Feuerwaffen grundsätzlich zu verbieten. Ein solches Entwaffnungsdiktat ist unrecht, freiheitsfeindlich, nutzlos, gefährlich und antischweizerisch – und auch in Bundesbern weiss man das genau. Geht es nach der Mehrheit von Bundesrat und Parlament, soll es aber trotzdem umgesetzt werden.

SP und Grüne begrüssen den Übergriff aus Brüssel, weil er ihnen ihre eigenen Entwaffnungswünsche erfüllt. Vor acht Jahren, am 13. Februar 2011, erlitten sie mit ihrer «Schutz vor Waffengewalt»-Initiative Schiffbruch an der Urne: Nun wollen sie die Möglichkeit nicht missen, ihre radikalen Forderungen am Volk vorbei ins Gesetz zu schreiben. Der CVP und der FDP könnten die neuen EU-Paragraphen hingegen gestohlen bleiben. Ihnen ist der bewaffnete Bürger kein Dorn im Auge, und eigentlich behielten sie unser Waffenrecht am liebsten, wie es ist. Doch leider haben sie sich mit ihren ständigen Beteuerungen, die Zukunft unserer Wirtschaft hänge von der Laune Brüssels ab wie die Zukunft der Maus vom Hunger der Katze, selber völlig ins Bockshorn gejagt. Deshalb sind sie jetzt bereit, genau jene Generalentwaffnung zu akzeptieren, die sie noch 2011 zu verhindern halfen.

Zusammen haben die beiden ungleichen Verbündeten eine weitgehend buchstabengetreue Übernahme der unlauteren EU-Richtlinie beschlossen. Diese Übernahme, so versichern sie uns, sei «pragmatisch» und «gefährde die Schweizer Tradition nicht». «Pragmatisch» Schweizer Recht durch EU-Unrecht ersetzen? «Ohne Gefährdung der Schweizer Tradition» Abstimmungsresultate missachten? «Pragmatisch» ordnungspolitische Grundsätze über Bord werfen? «Ohne Gefährdung der Schweizer Tradition» hunderttausende unbescholtene Waffenbesitzer drangsalieren? «Pragmatisch» den Schiesssport zu Grabe tragen? «Ohne Gefährdung der Schweizer Tradition» dem Bürger das Sturmgewehr seiner eigenen Armee verbieten? Angesichts eines solchen Übermasses an «Pragmatismus» und «Traditionsbewusstsein» hilft nur eins: ein prinzipienfestes, überdeutliches NEIN!

Unrecht!

Die EU-Waffenrichtlinie erfüllt weder das Eignungs-, das Erforderlichkeits- noch das Zumutbarkeitskriterium. Mit ihrem Erlass hat Brüssel daher einen der wichtigsten Grundsätze rechtsstaatlichen Handelns verletzt: das Verhältnismässigkeitsprinzip. Gegen eine solche Paragraphenruine wäre Widerstand Pflicht, doch Bundesbern zeigt sich am falschen Ort konziliant. Um bei der EU keinen Widerstand zu riskieren, wollen sich Bundesrat und Parlament einem Gesetz fügen, das gar nie hätte verabschiedet werden dürfen. Damit schliffen sie nicht nur unseren Rechtsstaat, sondern hingen auch eine weisse Fahne in den Brüsseler Wind. Wenn wir das nicht verhindern, verlieren wir alle!

Freiheitsfeindlich!

In der Schweiz verfügen unbescholtene Bürgerinnen und Bürger – und sogar die meisten unbescholtenen ausländischen Einwohnerinnen und Einwohner – seit jeher über das Recht auf Waffenbesitz. Doch nun will die EU dieses Recht in ein blosses Privileg ummünzen. Künftig soll der Erwerb von handelsüblichen Feuerwaffen nicht mehr ausnahmsweise verboten werden, sondern, ganz im Gegenteil, ausnahmsweise erlaubt. Legalwaffenbesitz als Ehrenzeichen der Obrigkeit? Nicht in der freiheitlichen Schweiz, nicht mit uns freien Schweizern!

Nutzlos!

Die EU begründet ihre Waffenrichtlinie mit der Notwendigkeit von Massnahmen gegen die aktuelle Terrorwelle. Seit deren Beginn wurde aber noch kein einziger Anschlag mit einer Legalwaffe verübt. Vor diesem Hintergrund geben selbst CVP und FDP zu, dass die neuen Vorschriften – deren Umsetzung nicht ohne gewaltigen administrativen Aufwand zu haben wäre – zur Erreichung ihres Zieles nichts taugen. Nützt’s nüüt und choscht’s sehr wohl? Auf solche Experimente können wir verzichten!

Gefährlich!

Die Kantone haben gewarnt: Die Umsetzung der EU-Waffenrichtlinie verursachte eine Bürokratielawine. Bei den einzelnen Polizeikorps fielen nicht nur unzählige Stunden zusätzlicher Schreibtischarbeit an, sondern auch gewaltige Kosten für neue Informatik. Und da Brüssel zwar befiehlt, aber nicht zahlt, ginge die Rechnung auf das Konto der eigentlichen Polizeiarbeit. Doch nicht nur durch in den Leerlauf geschaltete Polizisten sorgte die Übernahme der neuen EU-Vorschriften für Unsicherheit. Weil sie den Waffenbesitz zum Privileg machte, führte sie auch zu einer immer geringeren Waffendichte in Privathaushalten. Der besonders in abgelegenen Gegenden wichtige Dissuasionseffekt erodierte. Für nichts und wieder nichts Kriminellen entgegenarbeiten? Eigentlich lieber nicht!

Antischweizerisch!

Freiheit lehrt Verantwortung. Wer so frei ist wie wir Schweizerinnen und Schweizer, braucht keine Laufgitterparagraphen für Viertelmündige. Mit ihrer neuen Waffenrichtlinie will uns die EU sogar unsere eigenen Armeesturmgewehre verbieten. Die Folge: Die Waffe des Milizsoldaten wäre nicht mehr die Waffe des Bürgers, das Feldschiessen geriete in den Ruch des Halblegalen, und am Knabenschiessen belohnten wir Jugendliche für das Beherrschen eines Gewehrs, das wir eigentlich gar nicht besitzen dürften. Akzeptieren wir das, machen wir uns lächerlich – nicht nur vor aller Welt, sondern vor allem auch vor uns selbst!

Am 17. Januar 2019 reichte die IGS 125’000 beglaubigte Unterschriften bei der Bundeskanzlei ein. Herzlichen Dank an alle, die zum Zustandekommen des Referendums beigetragen haben.