eschätzte Sportvereinspräsidierende, geschätzte J+S-Coaches, geschätzte Sportanlagenbetreiber
Die vom Bundesrat beschlossenen Massnahmen am 13.01.2021 mit Gültigkeit ab 18.01.2021 haben für den Vereins- und Freizeitsport eine Verlängerung der bisher gültigen Massnahmen bis Ende Februar 2021 zur Folge.
Bitte beachten Sie die beiliegenden Informationen für den Vereins- und Freizeitsport im Kanton Nidwalden, welche seit dem 22.12.2020 bis Ende Februar 2021 gültig sind.
Dieses aktualisierte Informationsblatt finden Sie auch unter https://www.sport.nw.ch à Sport trotz Corona.